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Fumba Town Zanzibar Agency
Wohnanlage Moyoni Bay in Fumba Town

Steuern auf Sansibar

Zwei Steuerwelten auf einer Insel.

Fumba Town liegt in einer Freezone mit eigenen Regeln. Dort werden heute nur Unternehmen und Mieteinnahmen besteuert. Außerhalb der Zonen gilt das allgemeine tansanische Steuerrecht. Hier steht beides, ohne Beschönigung.

effektiv 0 %
auf Auslandseinkünfte in der Freezone, heutiger Stand
10 %
auf Mieteinnahmen in der Freezone
2 Jahre
Auslandseinkünfte steuerfrei außerhalb der Zonen, einmal im Leben
kein DBA
zwischen Deutschland und Tansania

Die Freezone

Warum in Fumba Town andere Regeln gelten.

Fumba Town liegt in der Fumba Free Economic Zone, einer von fünf Freezones, die die Investitionsbehörde ZIPA seit 1992 betreibt.

Eigene Regeln statt Unionsrecht

In den Freezones gilt nach direkter Auskunft der ZIPA nicht das allgemeine tansanische Steuerrecht, sondern eigens für die Zonen festgelegte Sonderregeln.

Besteuert werden zwei Dinge

Die Sonderregeln erfassen nur Unternehmen und Mieteinnahmen, letztere mit 10 %. Für alle anderen Einkünfte, auch für Ihr Einkommen aus dem Ausland, gibt es derzeit keine Regelung.

Heutiger Stand, keine Garantie

Die ZIPA bestätigt diese Lücke selbst und will sie später schließen. Wie die Regelung dann aussieht, weiß heute niemand. Planen Sie mit dem heutigen Stand und behalten Sie die Entwicklung im Blick.

Außerhalb der Zonen

Unionsrecht und das Zwei-Jahres-Fenster.

Wer außerhalb der ZIPA-Zonen kauft oder lebt, steht im regulären System. Das Einkommensteuergesetz gilt auf dem Festland und auf Sansibar gleichermaßen.

Welteinkommen

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen mit 0 bis 30 %. Tansania besteuert also nicht nur Einkünfte aus dem Inland.

Zwei Jahre frei

Wer in seinem ganzen Leben zusammen höchstens zwei Jahre in Tansania ansässig war, gilt als Short-term resident und versteuert nur tansanische Einkünfte. Einkommen aus dem Ausland bleibt in dieser Zeit steuerfrei.

Danach eine Grauzone

Das Fenster gibt es nur einmal. Danach steht der normale Tarif im Gesetz. Wie streng das in der Praxis vollzogen wird, ist offen. Dauerhafte Steuerfreiheit sollten Sie hier nicht einplanen.

Überblick

Die Steuersätze auf einen Blick.

In der Freezone, z. B. Fumba Town

Einkünfte aus dem Ausland
derzeit keine Regelung, effektiv 0 %
Mieteinnahmen
10 %
Unternehmen
nach den Sonderregeln der Zone
Weiterverkauf
10 % auf die Wertsteigerung

Nach direkter Auskunft der ZIPA. Zum Weiterverkauf ein Beispiel: Kauf für 100.000 USD, Verkauf für 150.000 USD, Steuer 10 % auf 50.000 USD, also 5.000 USD. Das Käuferpaket der ZIPA nennt für ZIPA-Projekte 5 % statt 10 %. Lassen Sie sich den Satz vor einem Verkauf bestätigen.

Außerhalb der Zonen

Einkommensteuer für Ansässige
progressiv 0 bis 30 % auf das Welteinkommen
Short-term resident (insgesamt max. 2 Jahre im Leben)
nur tansanische Einkünfte, Auslandseinkünfte 0 %
Nicht Ansässige: Arbeitseinkommen aus Tansania
15 % abgeltend
Veräußerungsgewinne aus lokalen Investments
Ansässige 10 %, nicht Ansässige 30 %
Körperschaftsteuer
30 %; mit Strategic Investment Status 0 % für 5 Jahre, danach 15 % für 10 Jahre
Mehrwertsteuer Sansibar
15 % (18 % für Banken, Telekom und digitale Dienste; Festland 18 %)

Für beide

Vermögensteuer, Erbschaftsteuer
keine (im Einzelfall prüfen)
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
keines (Stand 1.1.2026)
Automatischer Informationsaustausch (CRS)
keine Teilnahme, kein Startdatum gesetzt (Stand Mai 2026)

Ansässigkeit

Wann Sie in Tansania steuerlich ansässig werden.

Es gibt drei Auslöser, und jeder für sich genügt. Sie gelten für alle, die auf der Insel leben, auch in Fumba Town. Erst danach entscheidet sich, ob die Regeln der Zone oder das Unionsrecht anzuwenden sind.

Ständige Wohnung

Sie haben eine ständige Wohnstätte in Tansania und sind im Steuerjahr auch nur kurz dort. Wer seine Wohnung als Hauptwohnsitz nutzt, ist damit praktisch immer ansässig.

183 Tage

Sie halten sich im Steuerjahr 183 Tage oder länger in Tansania auf.

122 Tage im Schnitt

Sie waren im laufenden Jahr und den beiden Vorjahren durchschnittlich mehr als 122 Tage im Land.

Der Aufenthaltstitel allein löst keine Steueransässigkeit aus, auch nicht das Golden Visa. Wer seine Wohnung vermietet und selbst nur zum Urlaub kommt, bleibt nicht ansässig und zahlt in Tansania nur auf Einkünfte aus Tansania.

Die deutsche Seite

Ohne sauberen Wegzug nützt die Freezone nichts.

Zwischen Deutschland und Tansania gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Wer in Deutschland steuerpflichtig bleibt, hat deshalb keinen Schutz vor doppeltem Zugriff.

Der Umzug muss echt sein

Die deutsche Steuerpflicht endet nur, wenn Sie Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und Ihren Lebensmittelpunkt nachweisbar verlegen. Verkaufen müssen Sie nicht, vermieten genügt. Wer die Wohnung behält und nur überwintert, bleibt voll steuerpflichtig.

Fragebogen vom Finanzamt

Etwa drei bis zwölf Monate nach der Abmeldung kommt regelmäßig ein Fragebogen mit 16 Fragen zum Wegzug. Beantworten Sie ihn sorgfältig und mit Belegen.

Wegzugsteuer

Wer mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, zahlt beim Wegzug Steuer auf die stillen Reserven. Bei einem Land außerhalb der EU wird sie sofort fällig, Raten gibt es nur auf Antrag und meist gegen Sicherheiten.

Nachwirkende Steuerpflicht

Weil Sansibar steuerlich günstig ist, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen. Dann bleiben bestimmte Einkünfte bis zu zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig, wenn Sie dort wesentliche wirtschaftliche Interessen behalten.

Firma aus der Ferne führen

Eine deutsche GmbH von Sansibar aus zu leiten, schafft Risiken beim Ort der Geschäftsleitung und bei Betriebsstätten. Das gehört vor dem Umzug geordnet.

Österreich und Schweiz

Österreich behandelt den Wegzug als Veräußerung des Kapitalvermögens mit 27,5 % auf den Wertzuwachs. Die Schweiz kennt keine Wegzugsteuer auf privates Kapitalvermögen, dort zählen die saubere Abmeldung und die Quellensteuer auf Vorsorgegelder.

Rente, Firmen, Krypto

Drei Sonderfälle.

Deutsche Rente

Die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, Beamtenpensionen ebenfalls. Mit einem Antrag auf unbeschränkte Veranlagung behalten Sie den Grundfreibetrag. Es gibt kein Sozialabkommen: Die Krankenversicherung läuft komplett privat.

Unternehmen

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 %. ZIPA-Investoren können auf Antrag eine Befreiung für fünf Jahre und Zollerleichterungen in der Bauphase erhalten. Eine Gesellschaft darf zu 100 % Ausländern gehören.

Kryptowährungen

Tansania hat keine Regeln für Kryptowährungen, die Zentralbank warnt seit Jahren davor. Die Nutzung ist möglich, Rechtssicherheit gibt es nicht. Die steuerliche Behandlung ist ein Einzelfall.

Tansania nimmt nicht am automatischen Informationsaustausch teil. Das ist kein Versteck: Auskünfte im Einzelfall bleiben möglich, und wer in Deutschland steuerpflichtig bleibt, muss seine Auslandskonten selbst erklären.

Einordnung

Für wen sich Sansibar steuerlich lohnt.

Passt gut

  • Käufer in einer Freezone wie Fumba Town: nach heutigem Stand effektiv steuerfrei auf Auslandseinkünfte, dazu das Aufenthaltsrecht über die Immobilie
  • Vermieter, die selbst nur zu Besuch kommen: Sie bleiben nicht ansässig und zahlen nur auf die Mieteinnahmen
  • Auswanderer auf Zeit außerhalb der Zonen: zwei Jahre gesetzlich steuerfreies Auslandseinkommen
  • Unternehmer mit einem ZIPA-Projekt: bis zu fünf Jahre Befreiung von der Körperschaftsteuer auf Antrag

Passt eher nicht

  • Wer dauerhafte Steuerfreiheit als Garantie erwartet: Verlassen können Sie sich nur auf den heutigen Stand
  • Wer in Deutschland Wohnung und Lebensmittelpunkt behält: Dann bleibt die deutsche Steuerpflicht bestehen
  • Wer eine zweite Staatsbürgerschaft sucht: Tansania erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft
  • Wer Volleigentum am Grundstück will: Erworben wird ein Leasehold, kein Freehold

Steuerberatung

Lassen Sie Ihren Fall vor dem Umzug prüfen.

Wir sind Immobilienberater, keine Steuerberater. Für die steuerliche Planung arbeiten wir mit Perspektive Ausland und der Kanzlei STM Corporate Group zusammen. Von dort stammen auch die Angaben auf dieser Seite.

Typische Themen: Wegzug aus Deutschland, Wegzugsteuer, Rente, Kauf in der Freezone und das Zwei-Jahres-Fenster.

Zu Perspektive Ausland

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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Regeln können sich ändern, verbindlich sind die Auskünfte der Behörden und Ihres Steuerberaters.

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